Alles, was Sie über den Energieausweis bei Immobilien wissen müssen

Im Rahmen des Gebäudeenergie-Gesetzes (GeG) sind seit 2009 zahlreiche Vorschriften und Empfehlungen für Haus- und Wohnungseigentümer festgelegt worden. Ein Teil davon ist der Energieausweis einer Immobilie. Als potenzieller Käufer oder Verkäufer einer Immobilie ist es wichtig, den Energieausweis im Blick zu behalten. Dieser ist ein entscheidendes Dokument, das für Verkäufer verpflichtend, aber auch für Käufer von Immobilien sehr interessant ist. Wenn Sie ein Objekt verkaufen möchten, müssen Sie einen Energieausweis erstellen und diesen vorlegen, selbst wenn es nur um eine erste Besichtigung geht. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen, nützliche Hinweise und Fakten, die beachtet werden müssen.

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Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Informationen zur Energieeffizienz einer Immobilie liefert. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes und dient als Entscheidungshilfe für potenzielle Käufer oder Mieter hinsichtlich der Energiekosten. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
  • Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie. Er eignet sich besonders gut für Gebäude, die bereits über eine ausreichende Verbrauchshistorie verfügen. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel dann sinnvoll, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
  1. Die Immobilie ist bereits längere Zeit in Benutzung, wodurch aussagekräftige Verbrauchsdaten vorliegen.
  2. Die Heizungsanlage und andere energierelevante Systeme sind nicht kürzlich modernisiert worden.
  • Bedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Er wird empfohlen, wenn die Immobilie neu gebaut oder umfassend energetisch saniert wurde oder keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen, beispielsweise bei Erstbezug oder nach einer umfassenden Modernisierung.
Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis sollte sorgfältig getroffen werden, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und potenziellen Käufern oder Mietern aussagekräftige Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie zu bieten. Bei der Entscheidung Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist ebenfalls anzumerken, dass der Bedarfsausweis grundsätzlich aussagekräftiger ist, weil das Verbraucherverhalten sich stark unterscheiden kann. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden, um die geeignete Art des Energieausweises zu bestimmen.

Energieausweis erstellen: die Inhalte

Ein Energieausweis enthält eine Vielzahl von Informationen, die die Energieeffizienz einer Immobilie bewerten. Die genauen Inhalte können je nach Art des Energieausweises, entweder Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, variieren. Im Allgemeinen umfassen sie jedoch diese wichtigsten Punkte:

  1. Energetische Bewertung: Eine Einschätzung der Energieeffizienzklasse der Immobilie, die auf der Grundlage des Energieverbrauchs oder -bedarfs berechnet wird.
  2. Kennwerte: Konkrete Angaben zum Energieverbrauch oder -bedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a), die als Referenz für den Energieverbrauch der Immobilie dienen.
  3. Gebäudedaten: Informationen zu Baujahr, Gebäudeart, Heizungsanlage, Wärmedämmung und anderen energetisch relevanten Aspekten der Immobilie.
  4. Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz: Der Energieausweis kann auch Vorschläge enthalten, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann, beispielsweise durch Modernisierungsmaßnahmen wie die Installation einer effizienteren Heizungsanlage oder verbesserte Wärmedämmung.
  5. Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer des Ausweises, die angibt, wie lange der Ausweis als Nachweis der Energieeffizienz der Immobilie dient. Behalten Sie diese besonders als Verkäufer immer im Auge, um Ihren Energieausweis stets aktuell zu halten.

Die genauen Anforderungen an den Inhalt eines Energieausweises können je nach den nationalen oder regionalen Vorschriften variieren. Es ist ratsam, sich mit den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen in der entsprechenden Region vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass der Energieausweis alle erforderlichen Informationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen enthält.

Rechte & Pflichten

Als Verkäufer einer Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, sobald Sie die Immobilie zum Verkauf anbieten. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Energieausweis bereits bei der Besichtigung zur Verfügung stehen muss und die Energieeffizienzklasse angegeben ist. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten drohen dem Verkäufer Bußgelder, weshalb die Rahmenbedingungen immer eingehalten werden sollten.
Als Immobilienbesitzer können Sie außerdem durch die Kenntnis des energetischen Zustands Ihrer Immobilie gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen, was langfristig zu Kosteneinsparungen bei den Energieausgaben führen kann.

Als potenzieller Käufer haben Sie das Recht, den Energieausweis der Immobilie einzusehen. Der Energieausweis bietet Ihnen wichtige Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes und den zu erwartenden Energiekosten. Dadurch können Sie verschiedene Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz miteinander vergleichen und potenzielle Zusatzkosten vor dem Kauf oder Mieten realistisch abschätzen.

Welche Ausnahmen gibt es? 

Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises besteht. Zu den gängigen Ausnahmen gehören:

  1. Denkmalgeschützte Gebäude: Für denkmalgeschützte Gebäude kann die Erstellung eines Energieausweises entfallen. Diese Ausnahme gilt, um die spezifischen Anforderungen und Einschränkungen bei der Modernisierung und Instandhaltung von denkmalgeschützten Immobilien zu berücksichtigen.
  2. Gebäude mit geringer Nutzungsdauer: Bei Gebäuden, die eine begrenzte Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr aufweisen, ist die Erstellung eines Energieausweises nicht erforderlich. Dies betrifft beispielsweise Ferienhäuser oder saisonal genutzte Immobilien.
  3. Gebäude mit geringer Nutzfläche: Kleinere Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern können von der Energieausweis-Pflicht befreit sein.
  4. Gebäude, die zum Verkauf oder zur Vermietung nicht beworben werden: Wenn eine Immobilie weder zum Verkauf noch zur Vermietung angeboten wird, kann die Erstellung eines Energieausweises entfallen.

Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie und bietet wichtige Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes. Es ist wichtig, die gesetzlichen Pflichten in Bezug auf den Energieausweis zu erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Sie möchten eine Immobilie vermieten oder verkaufen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Heiner Neuenstein Team für kompetente Beratung und weitere Betreuung rund um das Thema Immobilien.

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