Wirksamer Einbruchschutz für Ihre Mietobjekte: Sicherheit für Vermieter und Mieter

Als Vermieter tragen Sie eine große Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mietobjekte und die darin lebenden Mieter. Einbrüche sind nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern können auch das Sicherheitsgefühl Ihrer Mieter massiv beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, effektive Maßnahmen zum Einbruchschutz zu ergreifen und die Risiken so gering wie möglich zu halten. In diesem Artikel beleuchten wir die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln und möchten Ihnen wertvolle Tipps an die Hand geben, wie Sie Ihre Immobilien bestmöglich schützen können – egal, ob beispielsweise für eine selbst genutzte Wohnung oder Ferienwohnung.

Einbruch

Verantwortlichkeiten beim Einbruchschutz: Wer zahlt wofür?

Zunächst stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Einbruchschutzes aufkommen muss – der Vermieter oder der Mieter? Grundsätzlich sind Vermieter nicht verpflichtet, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn bauliche Mängel wie undichte Fenster oder ungesicherte Anbauten eine konkrete Einbruchgefahr darstellen. In solchen Fällen muss der Vermieter nachbessern, um den Einbruchschutz zu gewährleisten.

Mieter hingegen dürfen in Eigenregie Sicherheitsvorkehrungen wie den Austausch von Türschlössern, die Installation von Fenstergriffen mit Schloss oder einer Alarmanlage vornehmen, solange die Bausubstanz nicht beeinträchtigt wird. Allerdings kann der Vermieter beim Auszug des Mieters einen Rückbau der Veränderungen verlangen. Daher ist es ratsam, alle Originalteile aufzubewahren und eventuelle Schäden zu beheben.

Modernisierungen durch den Vermieter: Verbesserter Einbruchschutz

Entscheidet sich der Vermieter, umfassendere bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz durchzuführen, beispielsweise den Einbau neuer Fenster oder Türen, handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme. In diesem Fall muss der Mieter in der Regel zustimmen, und der Vermieter kann die Miete um bis zu 8 % der entstandenen Kosten erhöhen.

Einbruchschäden: Wer haftet für welche Kosten?

Bei einem Einbruch ist der Vermieter für die Reparatur oder den Ersatz von Fenstern, Türen und anderen Gebäudeteilen verantwortlich, sofern keine Gebäudeversicherung besteht, die diese Schäden abdeckt. Schäden am Eigentum des Mieters in der Wohnung hingegen fallen unter die Hausratsversicherung des Mieters. Daher ist es unerlässlich, dass Mieter eine solche Versicherung abschließen, um im Schadensfall nicht selbst für den Verlust aufkommen zu müssen.

Förderung des Einbruchschutzes durch die KfW

Seit 2022 können Eigentümer und Mieter zinsvergünstigte Kredite bei der KfW beantragen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes zu finanzieren. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung

Praktische Tipps für einen wirkungsvollen Einbruchschutz

Neben baulichen Maßnahmen gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Sicherheit Ihrer Mietobjekte zu erhöhen. Hier haben wir Ihnen einige Empfehlungen zusammengestellt:

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Türen und Fenster sichern

  • Investieren Sie in hochwertige, einbruchsichere Türen und Fenster mit zertifizierten Schlössern.
  • Bei Flügeltüren sollte der unbewegliche Flügel fest verschraubt werden.
  • Kippfenster sollten immer geschlossen bleiben, wenn niemand zu Hause ist.
  • Ebenerdige Fenster können mit Gittern oder Fenstergriffen mit Schloss gesichert werden.

Alarmanlagen und Überwachungssysteme

  • Der Einbau einer Alarmanlage kann zwar vom Vermieter nicht gefordert werden, stellt aber eine effektive Abschreckung dar.
  • Überwachungskameras an neuralgischen Punkten können ebenfalls präventiv wirken.

Bewusstseinsbildung bei Mietern

  • Sensibilisieren Sie Ihre Mieter für die Thematik und erinnern Sie sie regelmäßig daran, Türen und Fenster abzuschließen.
  • Raten Sie ihnen, im Urlaub Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollläden zu nutzen und Nachbarn um regelmäßiges Leeren des Briefkastens zu bitten.

Versicherungsschutz

  • Eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung kann sowohl für Vermieter als auch Mieter sinnvoll sein, um Ansprüche aus Einbruchschäden abzudecken.

Fazit: Der beste Einbruchschutz kombiniert verschiedene Maßnahmen

Was ist nun der beste Einbruchschutz? Am Ende muss man sagen, dass es keine Patentlösung gibt, die vor Einbrüchen zu 100 % schützt. Der wirksamste Einbruchschutz für Ihre Mietobjekte besteht aus einer Kombination der oben genannten Sicherheitsmaßnahmen.  Dazu gehören bauliche Vorkehrungen wie einbruchsichere Türen und Fenster, technische Hilfsmittel wie Alarmanlagen und Überwachungskameras sowie die Sensibilisierung Ihrer Mieter für das Thema Einbruchschutz. Zudem sollten Sie als Vermieter eine angemessene Versicherung abschließen, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.

 

Sollten Sie noch auf der Suche nach einer passenden, sicheren Ferienwohnung sein – egal ob zur Eigennutzung oder zum Vermieten – oder weitere Fragen zum Einbruchschutz ihrer Wohnung haben, sind wir von der Heiner Neuenstein GmbH der richtige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten, damit Sie und Ihre Mieter sich in Zukunft sicherer fühlen können.

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